Kurzinformation
Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, zum Beispiel am "schwarzen Brett" oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht. Zudem vermeiden sie Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche beim Arbeitnehmer.
Allgemeine Vorschriften
• Arbeitssicherheit
• Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz
• Arbeitszeit, Teilzeit und Befristung
• Elternzeit
• Entgeltfortzahlung
• Gleichbehandlung
• Kündigungsschutz
• Mutterschutz
• Pflegezeitgesetz
• Urlaub
Spezifische Praxisvorschriften
• Biostoffverordnung
• Gefahrstoffverordnung
• Röntgenverordnung
• Strahlenschutzverordnung
• Unfallverhütungsvorschriften